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Änderungen der DIN 18534 für Nassräume

Was ändert sich und was muss jetzt beachtet werden?

Die DIN 18534, die die Abdichtung von Innenräumen regelt, hat eine bedeutende Änderung erfahren:
Die nun vorgenommene Änderung der DIN 18534-1: 2025-10 sagt aus, dass in W2-I unabhängig von der stofflichen Basis weitere Untergründe zur Anwendung kommen können, sofern die Eignung als feuchteunempfindlicher Untergrund durch den Hersteller nachgewiesen ist. Besondere Regelungen zu den Untergründen können sich aus DIN18534-2ff. ergeben.

Ansonsten bleibt alles beim Alten. Bezogen auf den Untergrund von Abdichtungssystemen wie Wand-, Boden- und Deckenflächen gilt nach wie vor, dass in den Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I feuchteempfindliche und feuchteunempfindliche Untergründe zur Ausführung kommen dürfen. In den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I sind ausschließlich feuchteunempfindliche (zementäre) Untergründe zugelassen.

Nachstehend die einzelnen inhaltlichen Änderungen:

Abschnitt 5.1 – Einwirkungen / Wassereinwirkungsklassen:
Tabelle 1 überarbeitet: Anwendungsbeispiele präzisiert; Fußnoten wurden in den Haupttext integriert.

Abschnitt 6.2 – Untergrundbeschaffenheit (Bauliche Erfordernisse):
Inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Anpassung an aktuelle Normung für Korrosionsschutz von Metallständerwerken. Neu: Nur in W2-I auch Untergründe zulässig, deren Feuchteunempfindlichkeit herstellerseitig nachgewiesen ist.

Abschnitt 6.4 – Entwässerung:
Regelungen zur Entwässerung von Abdichtungsebenen präzisiert.

Abschnitt 6.5 – Durchdringungen:
Überarbeitet; Unterabschnitte nach Wassereinwirkungsklassen (W1-I, W2-I, W3-I) eingeführt.

Abschnitt 8.1 – Allgemeines:
Bei feuchteempfindlichen Bauteilen (z.B. im Holzbau, Trockenbau, Stahlbau) muss der Schutz gegen Feuchte bei der Planung besonders beachtet werden.

Abschnitt 8.2 – Abdichtungsbauweisen:
Erweiterung: Kriterien betreffen nun auch die Wahl der Bauweise (nicht nur Bauart). Zusätzlicher Hinweis zur erforderlichen Entwässerung von Abdichtungsebenen.

Abschnitt 8.5.2 – Wannenranddichtbänder:
Klarstellung: Eignungsnachweise für Wannenranddichtbänder sind erforderlich.

Abschnitt 8.5.5 – Abdichtung im Tür-/Zugangbereich:
Neu: Berücksichtigung von kapillarem Feuchtetransport im Belagaufbau.

Abschnitt 8.10 – Abdichtung von Fugen
Hinweis auf Schnittschutz ergänzt Quervereis auf DIN/ TR 18534-7

Gesamtdokument:
Redaktionelle Überarbeitung, zusätzliche Untergliederungen, Bilder (z. B. Bild 4: Abdichtungsrand im Türbereich) und Tabellen (z. B. Tabelle 2: Rissklassen).

the work of the cook in the kitchen of the restaurant

Was hat sich genau geändert?

Die aktualisierte DIN 18534-1:2025-10 schränkt die Verwendung von feuchteempfindlichen Baustoffen als Untergrund ein. Nur in der Wassereinwirkungsklasse W3-I sind ausschließlich feuchteunempfindliche bzw. zementäre Untergründe zugelassen. In der Wassereinwirkungsklasse W2-I können - unabhängig von der stofflichen Basis - weitere Untergründe zur Anwendung kommen, sofern die Eignung als feuchteunempfindlicher Untergrund durch den Hersteller nachgewiesen und geprüft ist.

Für Trockenbaukonstruktionen bedeutet dies, dass zementgebundene Bauplatten grundsätzlich in allen Wassereinwirkungsklassen anwendbar sind, auch für Anwendung mit chemischen Einwirkung Tab 1 Fußnote a bzw. Punkt 5.5. Für gipsgebundene Bauplatten gilt, dass eine Anwendung in W3-I grundsätzlich nicht mehr möglich ist und der Anwendungsbereich W2-I durch einen notwendigen Nachweis eingeschränkt ist.

Vorteile & Nachteile der vlieskaschierten Gipsplatten

Während die mineralische Zementbauplatte noch immer bevorzugte Wahl sein sollte, haben vlieskaschierte Gipsplatten dennoch gewisse Vorteile. Es gibt jedoch auch Nachteile, die dringend beachtet werden müssen, bevor es zu einer finalen Entscheidung kommt. Denn auch nach der Norm-Änderung muss die Verwendung von vlieskaschierten Bauplatten genau geprüft werden, um eine Eignung für die geplante Verwendung sicherzustellen.

Vorteile von vlieskaschierten Gipsplatten

Gewicht und Verarbeitung: Gipshaltige Bauplatten sind geringfügig leichter und einfacher zu montieren als zementgebundene Platten. Dies kann die Verarbeitungszeit auf der Baustelle geringfügig reduzieren.

Nachteile von vlieskaschierten Gipsplatten

Anwendbarkeit: generell muss der Produkt-Typ die Mindestanforderung des Feuchteschutzes der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse bis W1-I erfüllen. Für die Wassereinwirkungsklasse W2-I muss der Produkt Typ die Anforderung GM-FH1 nach EN 18283-1 erfüllen und vom Hersteller die Eignung für die Anwendung in dieser Wassereinwirkungsklasse bestätigt werden. Eine Anwendung in der Wassereinwirkungsklasse W3-I ist ausgeschlossen.

Langfristige Feuchtigkeitsbeständigkeit: Trotz der verbesserten Eigenschaften bleibt eine Gipsbauplatte ein Material, das empfindlicher auf dauerhafte Feuchtigkeit reagiert als Zementbauplatten. In hochbelasteten Bereichen bleibt die zementgebundene Bauplatte die sicherere Wahl. Als hochbelastete Bereiche zählen u.a.:

  • Schwimmbäder
  • Großküchen
  • Wellnessanlagen
  • Räumen mit zeitweise angestautem Wasser durch Reinigung
  • Chemisch belastetes Brauchwasser bzw. auch durch thermische Reinigung (Großküchen etc.)
  • Ungeregelte Bereiche

Abhängigkeit von Abdichtungssystemen: Die korrekte Verarbeitung und die Wahl eines hochwertigen Abdichtungssystems sind entscheidend, um die Funktionalität der vlieskaschierten Gipsplatten zu gewährleisten. Fehler in der Abdichtung können zu Schäden führen, die bei zementgebundenen Platten weniger kritisch wären.

Geringeres Gewicht: Je nach Hersteller liegt das Gewicht von vlieskaschierten Gipsplatten unter 11 kg/m². Damit erfüllt die Beplankung jedoch nicht die Mindestanforderungen des Installationsschallschutzes gemäß Musterinstallationswand nach DIN 4109-36:2016-07. Hier wird unter anderem mindestens eine zweilagige Beplankung mit einem Flächengewicht je Lage von 11 kg/m² gefordert. Somit ergibt sich für vlieskaschierte Bauplatten bei korrektem Einbau kein geringeres Gewicht als bei Zementbauplatten.

Empfehlung für die Praxis

Für mäßig belastete Nassräume, wie private Badezimmer, können vlieskaschierte Gipsplatten eine sinnvolle Alternative darstellen. In hochbelasteten Bereichen oder bei Projekten mit erhöhten Anforderungen an die Langlebigkeit sollte jedoch weiterhin auf zementgebundene Bauplatten zurückgegriffen werden.

Die Änderung der DIN 18534 spiegelt den technologischen Fortschritt und die Weiterentwicklung von Materialien wider. Sie bietet neue Möglichkeiten, erfordert jedoch ein hohes Maß an Fachwissen und Sorgfalt bei der Planung und Ausführung. Als Experte bleibt die Empfehlung, die Materialwahl stets an die spezifischen Anforderungen des Projekts anzupassen und die langfristige Sicherheit und Funktionalität im Blick zu behalten.

Letztlich entscheidet der Planer nach den aufgeführten Anforderungen und Gesichtspunkten sich für oder gegen eine zementäre Lösung. Eine Gipsvliesplatte kann aber nicht als gleichwertig gegenüber einer Zementbauplatte eingestuft werden.

Allgemeine FAQs zur Änderung der DIN Norm 18534:

Zementbauplatten bleiben weiterhin die bevorzugte Wahl für hochbelastete Nassräume (z. B. Schwimmbäder, Wellnessbereiche, Großküchen), da sie eine hohe Feuchtigkeitsresistenz und Robustheit bieten. Ihre Klassifizierung und Anwendungsbereiche bleiben unverändert.

Vlieskaschierte Gipsplatten sind in den Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W1-I grundsätzlich zugelassen. In der Wassereinwirkungsklasse W2-I sind diese nur zugelassen, sofern die Eignung als feuchteunempfindlicher Untergrund durch den Hersteller nachgewiesen ist. Grundsätzlich gilt die Eignung von Vlieskaschierten Gipsplatten nur, sofern sie mit einem geeigneten Abdichtungssystem kombiniert werden. Im Bereich der Wassereinwirkungsklasse W3-I sind nur noch zementgebundene Bauplatten zulässig.

Die Norm definiert die Anwendungsbereiche klarer und gibt spezifische Anforderungen an die Abdichtung vor, um die Sicherheit und Langlebigkeit der Materialien zu gewährleisten.

Ja, die Abdichtungssysteme müssen den Anforderungen der DIN 18534 entsprechen. Insbesondere bei vlieskaschierten Gipsplatten ist die Wahl eines geeigneten Abdichtungssystems entscheidend, da diese Platten ohne Abdichtung nicht ausreichend feuchtigkeitsresistent sind. Die Abdichtung muss vollflächig und fachgerecht aufgebracht werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.

Für Zementbauplatten bleibt die Abdichtung ebenfalls erforderlich, jedoch ist das Risiko bei Verarbeitungsfehlern geringer.

In der Regel gibt es bei Änderungen von Normen eine Übergangsfrist, um Planern, Verarbeitern und Herstellern Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die genaue Dauer der Übergangsfrist hängt jedoch von der Veröffentlichung der Norm und den nationalen Regelungen ab. Es empfiehlt sich, die Veröffentlichungsdokumente der DIN 18534 zu prüfen oder bei Fachverbänden nachzufragen.

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass in der Wassereinwirkungsklasse W2-I Bauplatten mit einer anderen stofflichen Basis als Zement nun offiziell für den Einsatz zugelassen sind, sofern die Eignung als feuchteunempfindlicher Untergrund durch den Hersteller nachgewiesen ist. Des weiteren sind für die Wassereinwirkungsklasse W3-I explizit nur zementäre Untergründe zugelassen. Die Norm:

  • Konkretisiert die Materialauswahl für Nassräume.
  • Stellt klare Anforderungen an die Abdichtung und Verarbeitung.

Bausachverständige begrüßen die Erweiterung der Materialauswahl, warnen jedoch vor möglichen Verarbeitungsfehlern, die bei vlieskaschierten Gipsplatten schwerwiegender sein können.

Versicherungen könnten skeptisch sein, da die langfristige Feuchtigkeitsbeständigkeit von Gipsbauplatten im Vergleich zu Zementbauplatten als potenzielles Risiko gesehen wird.

Insgesamt wird die Änderung als Fortschritt gesehen, da das Regelwerk eine Konkretisierung erfährt und den Baubeteiligten die Planung und Ausführung erleichtert.

Technische und planerische FAQs zur Änderung der DIN Norm 18534:

Zulässig sind vlieskaschierte Gipsplatten, die speziell für den Einsatz in Nassräumen entwickelt wurden. Diese Platten müssen:

  • Herstellerseitig geprüft und zugelassen sein, um den Anforderungen der DIN 18534 zu entsprechen.
  • Eine Kennzeichnung tragen, die ihre Eignung für die jeweilige Wassereinwirkungsklasse (z. B. W0-I bis W2-I) ausweist und vom Hersteller für den Anwendungsbereich freigegeben sind. Die Wasseraufnahme des Produkts wird mit der Produktdeklaration gemäß DIN EN 15283 GM-H1 nachgewiesen. Die Anforderung an die Deklaration besteht in einer maximalen Wasseraufnahme von <5 % (Massenzunahme innerhalb 2 h).
  • Über einen Herstellerseitigen Nachweis verfügen, die ihre Feuchteunempfindlichkeit und Schimmelresistenz für die entsprechende Wassereinwirkungsklasse nachweist.

Hersteller wie Knauf bieten Produkte wie die Knauf Drystar an, die speziell für diese Anforderungen entwickelt wurde. Dennoch wird die Verwendung von Aquapanel Indoor empfohlen.

Zementbauplatten sind grundsätzlich für alle Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I) geeignet. Sie bieten eine hohe Feuchtigkeitsresistenz und sind daher auch in hochbelasteten Bereichen wie Schwimmbädern oder Wellnessanlagen einsetzbar.

Keine Einschränkungen: Zementbauplatten können in allen Bereichen verwendet werden, in denen eine hohe oder dauerhafte Feuchtigkeitsbelastung auftritt.

Vorteil: Sie sind besonders robust und unempfindlich gegenüber langfristiger Feuchtigkeitseinwirkung und Widerstandsfähig gegen Schimmelpilzbefall.

Die neue Norm hat keine direkten Auswirkungen auf die Befestigung von Zementbauplatten oder vlieskaschierten Gipsplatten. Die Befestigung muss jedoch weiterhin den allgemeinen Regeln des Trockenbaus entsprechen:

  • Schrauben: Korrosionsgeschützte Schrauben in Abhängigkeit der jeweiligen Wassereinwirkungsklasse (z. B. Knauf Schrauben)mit korrosionsbeständiger Spezialbeschichtung sind zu verwenden.
  • Abstände: Die Schraubenabstände sollten gemäß den Herstellerangaben eingehalten werden (in der Regel < 250 mm).
  • Fugenbänder: Fugen zwischen den Platten müssen gemäß Herstellervorgaben mit systemgebundenen Fugenklebern bzw. Fugenspachtel bearbeitet werden, um Risse zu vermeiden.

Eine Wand mit vlieskaschierten Gipsplatten und Abdichtung kann bei korrekter Verarbeitung in den zugelassenen Wassereinwirkungsklassen eine vergleichbare Sicherheit bieten. Allerdings gibt es Unterschiede:

  • Sicherheit: Studien und Tests zeigen, dass vlieskaschierte Gipsplatten in Kombination mit einer hochwertigen Abdichtung zuverlässig vor Feuchtigkeit schützen können.
  • Langlebigkeit: Zementbauplatten sind jedoch robuster und nicht anfällig für Schäden durch langfristige Feuchtigkeitseinwirkung oder Verarbeitungsfehler.

In hoch und sehr hoch belasteten Bereichen bleibt die Zementbauplatte die sichere Wahl. Die Praxis zeigt, dass nutzerbedingte Einflüsse wie z. Bsp. Reinigungsverfahren in der Planung der Wassereinwirkungsklasse nicht eindeutig definiert werden können.

Die Haftung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Verarbeiter: Der Verarbeiter haftet, wenn die Verarbeitung nicht normgerecht oder fehlerhaft war.
  • Hersteller: Der Hersteller haftet, wenn das Material Mängel aufweist, die nicht auf unsachgemäße Verarbeitung zurückzuführen sind.
  • Planer: Der Planer haftet, wenn die Materialwahl oder die Planung nicht den Anforderungen des Projekts entsprach.

Es ist wichtig, die Verarbeitung und Materialwahl sorgfältig zu dokumentieren, um im Schadensfall die Verantwortlichkeiten nachweisen zu können.

Vorteile: Einfache Verarbeitung: Etwas einfacher zu montieren. Kosteneffizienz: Je nach Konstruktionsaufbau und Anforderung etwas wirtschaftlicher als Systeme mit Zementbauplatten

Schwächen: Feuchtigkeitsempfindlichkeit: Weniger robust bei langfristiger Feuchtigkeitsbelastung. Abhängigkeit von Abdichtung: Die Sicherheit hängt stark von der Qualität und Verarbeitung der Abdichtung ab. Bei Wasserschäden besteht eine höhere Gefahr eines Komplettrückbaus.

Vorteile: 100% wasserbeständig und schimmelpilzresistent: Ideal für hochbelastete Nassräume. Robustheit: Unempfindlich gegenüber Verarbeitungsfehlern und langfristiger Feuchtigkeit. Langlebigkeit: Bietet eine dauerhafte Lösung, auch bei intensiver Nutzung.

Schwächen: Gewicht: Je nach Hersteller geringfügig schwerer und schwieriger zu verarbeiten. Kosten: Vergleichbar mit gipsgebundenen Alternativen die in W2-I eingesetzt werden können.

FAQs zur DIN Norm 18534 Änderung bzgl. Ausführung & Praxisanwendung

Die zugelassenen Abdichtungsmaterialien müssen den Anforderungen der DIN 18534 entsprechen und vom Hersteller der Abdichtung freigegeben sein.

Es ist wichtig, dass die Abdichtungsmaterialien eine entsprechende Eignung bzw. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) besitzen.

Ja, es gibt Unterschiede:

Vlieskaschierte Gipsplatten: Die Abdichtung muss vollflächig und sorgfältig aufgetragen werden, da diese Platten empfindlicher auf Feuchtigkeit reagieren. Die Verarbeitung erfordert besondere Sorgfalt, insbesondere an Fugen und Übergängen.

Zementbauplatten: Die Abdichtung ist ebenfalls erforderlich, jedoch sind diese Platten weniger anfällig für Feuchtigkeit, was die Verarbeitung etwas toleranter macht.

In beiden Fällen ist die Einhaltung der Herstellerangaben entscheidend.

Bei der Verlegung von Fliesen auf vlieskaschierten Gipsplatten und Zementbauplatten sind folgende Punkte zu beachten:

Untergrundvorbereitung: Die Platten müssen eben, sauber und trocken sein. Fliesenkleber: Ein flexibler, zementgebundener Fliesenkleber (z. B. Knauf Flexkleber) sollte verwendet werden. Fugenbreite: Die Fugenbreite sollte den Anforderungen des Fliesenformats und der Umgebung entsprechen. Abdichtung: Die Abdichtung muss vollständig durchgetrocknet sein, bevor die Fliesen verlegt werden. Herstellerangaben beachten.

Fliesenformat: je nach Hersteller gibt es teilweise signifikante Unterschiede, welche maximalen Fliesenformate und Fliesengewichte auf unterschiedliche Bauplatten zulässig sind. Es empfiehlt sich hier die Herstellerangaben für den Bauteilaufbau der Trockenbaukonstruktion (Unterkonstruktion und Beplankung) zu prüfen. Das Fliesenformat ist abhängig von Wandhöhe, Profilstärke und Art der Beplankung.

Ja, die DIN 18534-1:2025-10 gibt allgemeine Vorgaben für den Einbau:

Ständerwerk: Das Ständerwerk muss stabil und korrosionsgeschützt sein. Abstände: Die Abstände der Ständerprofile und Schrauben müssen den Herstellerangaben entsprechen. Lagen: In der Regel wird eine zweilagige Beplankung erforderlich, um die Stabilität zu erhöhen. Außerdem erfordern andere Regelwerke eine mehrlagige Beplankung, um zum Beispiel die Anforderungen an Statik der Konstruktion, Fliesenformate und Gewichte, Schall- und Brandschutz sowie Sanitäre Installationen zu erfüllen.

Die genauen Anforderungen hängen von den Herstellerangaben ab.