Feuer im Haus mit Rauch unter der Tür aus Zimmer

Brandschutz

Nicht brennbare Lösungen für baulichen Brandschutz.

Systeme von Knauf für die Gebäudehülle, Innenausbau und Tiefgaragen schützen effektiv vor der Ausbreitung von Bränden und sorgen für kompromisslose Sicherheit.

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Der Ausbruch eines Brandes ist ein Horror-Szenario – nicht nur für Hausbesitzer. Es gefährdet Menschen und vernichtet Sachwerte. Besonders gefährlich wird die Situation, wenn sich die Flammen ungehindert ausbreiten können – etwa über mehrere Etagen eines Gebäudes.

Intelligente Systeme aus hochwertigen, nicht brennbaren Baustoffen sorgen für kompromisslose Sicherheit – auch wenn's brennt! Mit Knauf Brandschutzsystemen bauen Sie auf Konstruktionen, deren Funktionalität und Qualität den höchsten baulichen und gesetzlichen Anforderungen genügen. Feuerschutzplatten, von Natur aus nicht brennbare Mineralwolle-Dämmstoffe und robuste Putzsysteme kapseln zuverlässig ein und sorgen für das Plus an Sicherheit. Ob Holzrahmenkonstruktionen oder Massivhäuser: Wir bei Knauf haben nicht nur die passende Lösung für Ihr Brandschutz-Projekt, sondern unterstützen Sie auch mit umfassenden technischen Unterlagen zur fachgerechten Ausführung und Beratung durch Knauf Ansprechpartner.

Vorteile unserer Brandschutzlösungen

Erhöhen Sie die Sicherheit mit Brandschutzlösungen

Die Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Menschenleben, indem sie die Ausbreitung und den Durchgang von Feuer verlangsamen und begrenzen. Der Brandschutz ist daher ein wesentlicher Aspekt bei der Planung eines neuen Gebäudes oder bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes sowie der Auswahl der verwendeten Materialien.

Alle wichtigen Dokumente kompakt zusammengefasst

Das geballte Wissen rund um Trockenbau, Brandschutz, Schallschutz und WDVS. Hier finden Sie unsere Ordner zum Herunterladen.

Unsere Brandschutzlösungen in der Praxis

Sehen Sie sich Beispiele für Projekte an, die von unserem Fachwissen, unseren Innovationen und unseren Produkten im Bereich Brandschutz profitieren.

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Häufig gestellte Fragen zu Brandschutz

Baulicher Brandschutz umfasst alle konstruktiven Maßnahmen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und Rauch begrenzen, Rettung und Löschangriff ermöglichen und tragende Strukturen sichern.

Der Feuerwiderstand ist das Maß für die Fähigkeit eines Materials oder Systems, dem Übergang von Feuer von einem bestimmten Bereich in einen anderen zu widerstehen und diesen im Idealfall zu verhindern.

Das Brandverhalten ist das Maß dafür, inwieweit ein Material oder System auf Feuer reagiert und zur Entstehung und Ausbreitung eines Brandes beiträgt. Das Brandverhalten ist insbesondere in den frühen Phasen eines Brandes entscheidend, wenn die Evakuierung entscheidend ist.

Die Bezeichnung Feuerwiderstandsklasse enthält den Kennbuchstaben F und eine Zahl, die die ermittelte Feuerwiderstandsdauer in Minuten angibt. Zum Beispiel: F 30, F 60, F9 0.

Die Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils oder Produkts, werden wie folgt unterschieden:

  • Tragfähigkeit | R
  • Raumabschluss | E
  • Wärmedämmung | I

In Deutschland gilt praxisnah:

  • feuerhemmend ~ 30 Minuten (F 30 / REI 30),
  • hochfeuerhemmend ~ 60 Minuten (F 60 / REI 60),
  • feuerbeständig ~ 90 Minuten (F 90 / REI 90)
  • feuerwiderstandsfähig ~ 120 Minuten

Maßgeblich ist jedoch die konkrete Klassifizierung und der Verwendbarkeitsnachweis (Prüfzeugnis/Zulassung).

In Deutschland gelten für jedes Bundesland andere Bauordnungen. Konkrete gesetzliche Vorschriften unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland unter Umständen deutlich.

Zusätzlich hilfreich können sein:

  • Musterbauordnung (MBO)
  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
  • Verschiedene DIN-Normen, beispielsweise DIN EN 1993-1-2 für den Stahlbau, DIN EN 1995-1-2 für den Holzbau oder DIN 18230 für den bautechnischen Brandschutz.

In jeder Bauordnung ist eine sogenannte Generalklausel für den Brandschutz enthalten:

“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind” (§14 MBO Fassung 11/2002 mit Änderung vom 13.05.2016).

Die Landesbauordnungen der Bundesländer bestimmt zusätzlich spezielle Auflagen, die zum baulichen Brandschutz ausgeführt werden müssen. Hierfür unterscheiden die Landesbauordnungen nach unterschiedlichen Gebäudetypen:

  • Gebäude normaler Art oder Nutzung (Wohngebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung)
  • Sonderbauten (z.B. Hochhäuser, Industriebauten, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser)

Die Euroklasse ist die harmonisierte europäische Klassifizierung für das Brandverhalten von Baustoffen.

In absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung:

  • A1, A2 (nicht brennbar),
  • B, C (schwer entflammbar),
  • D (normal entflammbar mit hinnehmbarem Beitrag zum Brand)
  • E (normal entflammbar mit hohem Beitrag zum Brand) oder
  • F (leicht entflammbar).

Je nach nationaler Marktgesetzgebung können zudem zusätzliche Angaben zur Rauchentwicklung und zu brennenden Tropfen oder Partikeln erforderlich sein, zum Beispiel: A2-s1,d0.

Bei WDVS mit EPS sind in Deutschland Brandriegel aus nichtbrennbarer Mineralwolle ab bestimmten Gebäudehöhen vorgeschrieben; äußere Wandbekleidungen müssen je nach Gebäudeklasse und Nutzung bestimmte Baustoffklassen erfüllen. Hinterlüftete Fassaden benötigen wirksame Brand- und Rauchbarrieren in Luftschichten; Hochhäuser unterliegen zusätzlichen Anforderungen (z. B. Hochhausverordnung landesspezifisch).

Die brandschutztechnischen Mindestanforderungen steigen mit der Gebäudeklasse (GK).

Es gilt unbedingt die Musterbauordnung (MBO) zu beachten sowie die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer.

Unsere Experten beraten Sie gerne bei der spezifischen Planung und Umsetzung Ihres Projekts.

Brandschutzrelevante Eigenschaften (z. B. REI/EI, Euroklassen, DoP-Nummern, Zulassungskennungen) lassen sich als strukturierte Daten hinterlegen.

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